Erhöhung der MWST-Sätze per 1. Januar 2024

Per 1. Januar 2024 werden die MWST-Sätze in der Schweiz erhöht.

Die drei in der Schweiz geltenden MWST-Sätze werden folgendermassen erhöht:

Ab 1. Januar 2024

  • der Standardsatz 7.7% auf 8.1%
  • der reduzierte Satz von 2.5% auf 2.6%
  • der Sondersatz für Beherbergung von 3.7% auf 3.8%

 

Zuordnung des jeweils anwendbaren MWST-Satzes

Für die Wahl des anwendbaren Steuersatzes ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts massgebend. Vielmehr wird der anwendbare MWST-Satz durch den Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmt. Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden, unterliegen folglich dem aktuell geltenden MWST-Satz und alle Leistungen ab dem 1. Januar 2024 den neuen Steuersätzen.

Schwierigkeiten im Hinblick auf die Abgrenzung des anwendbaren MWST-Satzes ergeben sich dann, wenn Leistungen über den 31. Dezember 2023 hinaus erbracht werden und aufgrund des Leistungszeitraums den bisherigen sowie den neuen Steuersätzen unterliegen. Werden solche Leistungen nicht mit separaten Rechnungen fakturiert, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung getrennt auf der Rechnung auszuweisen und der darauf entfallende Betragsanteil zum jeweils anwendbaren MWST-Satz zu fakturieren. Andernfalls ist die Gesamtleistung zum neuen MWST-Satz abzurechnen. Dasselbe Prinzip gilt auch für die Abrechnung von Teilzahlungen, Vorauszahlungen sowie periodischen Leistungen (wie beispielsweise über das Jahresende hinaus erbrachte Abonnemente).

 

Erhöhung der MWST-Sätze per 1. Januar 2024