Neuerungen und Änderungen bei den Sozialversicherungen per 1. Januar 2021

Per 1. Januar 2021 ist es soweit. Die EO ( Erwerbsersatz) Beiträge werden von 0.45 % auf 0.5 % erhöht.

Die Anpassung erfolgt wegen der Vaterschaftsentschädigung.

Total AHV / IV / EO neu 10.6 % ( 5.3 % hälftig AN/AG)

Auch die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge ( BVG) werden angepasst.

 

  • Massgebender max. AHV-Lohn CHF 86’040.00
  • Eintrittsschwelle BVG CHF 21’510.00
  • Minimale einfache AHV Rente CHF 14’340.00
  • Maximale einfache AHV Rente CHF 28’680.00
  • Versicherter BVG-Mindestlohn CHF 3’585.00
  • BVG Koordinationsabzug CHF 25’095.00
  • Max. Einzahlung Säule 3a CHF 6’826.00
  • und weitere

Details entnehmen Sie doch bitte unter;

http://www.sva-ag.ch/aenderungen

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Wenden Sie sich doch am Besten per Email an uns;

info@treuhandmueller.com  / oder 062 724 00 31

 

Vielen Dank und einen guten Start ins Jahr 2021.

Liebe Grüsse

Béa und Anja Müller

 

Neuerungen und Änderungen bei den Sozialversicherungen per 1. Januar 2021