Per 1. Januar 2021 ist es soweit. Die EO ( Erwerbsersatz) Beiträge werden von 0.45 % auf 0.5 % erhöht.
Die Anpassung erfolgt wegen der Vaterschaftsentschädigung.
Total AHV / IV / EO neu 10.6 % ( 5.3 % hälftig AN/AG)
Auch die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge ( BVG) werden angepasst.
- Massgebender max. AHV-Lohn CHF 86’040.00
- Eintrittsschwelle BVG CHF 21’510.00
- Minimale einfache AHV Rente CHF 14’340.00
- Maximale einfache AHV Rente CHF 28’680.00
- Versicherter BVG-Mindestlohn CHF 3’585.00
- BVG Koordinationsabzug CHF 25’095.00
- Max. Einzahlung Säule 3a CHF 6’826.00
- und weitere
Details entnehmen Sie doch bitte unter;
http://www.sva-ag.ch/aenderungen
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich doch am Besten per Email an uns;
info@treuhandmueller.com / oder 062 724 00 31
Vielen Dank und einen guten Start ins Jahr 2021.
Liebe Grüsse
Béa und Anja Müller
Neuerungen und Änderungen bei den Sozialversicherungen per 1. Januar 2021